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Verkauf von Gütern in Altenwenden

Ereignis-Datum: 6. November 1475

1475

„Wir, Hannes Gütten Sohn, Meckel meine eheliche Haußfraw. Peter, Trin, mein eheliche Haußfraw, Aleff Gretha, Thomaß Drude – alle Gebrüder und Eheleuthe“ bekennen im hergebrachten Stil, dass sie ihr Hab und Gut, „so wie das gelegen ist zu Alten Wenden“, für eine Summe Geldes an die heilige Kirche zu Wenden und ihre Vormünder verkauft haben. Eine Besonderheit wird angemerkt: Bei diesem Vorgang sei verfahren worden durch „Auffruffe in der heiligen Kirche zu Wenden, als recht und landts gewohnheit ist. Ein Zweites fällt ebenso auf: Nicht ein Richter Illequat aus Siegen bestätigt die Wahrheit dieser Urkunde, sondern ein namentlich genannter „Richter zu Wenden, Krusen Hen“. Er hat sein Ingesiegel an diesen Brief gehangen. „Datum Anno Dni. Dausend vier hundert fünff und siebentz in dié Barnabae Apostoli“ (11. Juni 1475) (Böhler, et al., 2012)

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